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Die richtige Verpackung

So verpacken Sie Waffen und Munition sicher, fest fixiert und unauffällig – nach unseren Annahmebedingungen, dem Waffengesetz und dem ADR-Gefahrgutrecht.

Verbindliche Vorgaben

So verpacken Sie richtig

Beim Waffenversand gilt: Vor der Überlassung prüft der Versender die Berechtigung des Empfängers (§ 34 Abs. 1 WaffG); wird die Waffe zur gewerbsmäßigen Beförderung übergeben, müssen die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein (§ 34 Abs. 2 WaffG). Der Versender bleibt für die Prüfung der waffenrechtlichen Berechtigung des Empfängers vor jeder Überlassung verantwortlich; OVERNIGHT.EU führt keine Berechtigungsprüfung durch und erteilt keine waffenrechtliche Freigabe. Für die Beförderung gelten unsere Sicherheits- und Annahmebedingungen – sie legen fest, wie die Sendung verpackt sein muss. Die folgenden Vorgaben fassen unsere Merkblätter zusammen.

Offizielle Merkblätter zum Download

Unsere verbindlichen Versand- und Gefahrgut-Vorgaben als PDF – bitte vor dem Versand lesen und einhalten.

Waffenversand

Waffen richtig verpacken

Unsere Annahmebedingungen für Waffensendungen – Sendungen, die davon abweichen, übernehmen wir nicht:

✅ Erlaubte Verpackung

  • Waffe ungeladen und gesichert: Magazin entfernt, Patronenlager kontrolliert, keine Munition in der Sendung
  • Transport in einem festen Hardcase, Futteral oder Waffenkoffer
  • Koffer bzw. Futteral zusätzlich in einem stabilen, neutralen Umkarton
  • Kein äußerer Hinweis auf den Inhalt

🔒 Die Verpackung muss gewährleisten

  • Die Waffe ist nicht zugänglich und nicht sichtbar
  • Die Waffe ist fest fixiert – kein Verrutschen möglich
  • Manipulationsschutz: Verschluss so ausführen, dass Öffnungs- oder Manipulationsversuche sichtbare Spuren hinterlassen

❌ Nehmen wir nicht an

  • Nur im Waffenkoffer oder Futteral ohne Umverpackung
  • Offene oder nur zugeklebte Plastiktaschen
  • Kartonage mit Waffenkategorien, Logos oder Herstellerkennzeichnung außen
  • Paket enthält zusätzlich Munition – nur in separater Sendung erlaubt
Entladene Langwaffe mit Sicherheitsfahne und getrennt fixiertem Verschluss im gepolsterten Hardcase.
1 · Ungeladen, gesichert, im Koffer fixiertMagazin entfernt, Patronenlager kontrolliert, Sicherheitsfahne gesetzt; der Verschluss liegt getrennt, nichts kann sich bewegen.
Vollständig im doppelwelligen Umkarton fixierter Waffenkoffer mit Polsterung auf allen Seiten.
2 · Koffer kartonierenDer Koffer liegt vollständig unter der Kartonoberkante, Polsterung auf allen Seiten.
Neutraler Außenkarton mit vollständig verklebten Nähten und manipulationsanzeigendem Siegelband.
3 · Alle Nähte verschließenH-Verschluss über Mittelnaht und beide Randnähte; Siegelband, damit Öffnungsversuche sichtbare Spuren hinterlassen.
Neutral verschlossener Versandkarton ohne Hinweis auf den Waffeninhalt.
4 · Neutral übergebenAußen kein Hinweis auf den Inhalt – so übernehmen wir das fertige Waffenpaket.
Spartipp Langwaffen

Umkarton für Langwaffen aus Weinkartons

Ein passender Umkarton für Gewehr oder Flinte muss nicht teuer sein: Aus drei stabilen Weinkartons entsteht ein langer, formstabiler Außenkarton. Die Annahmebedingungen oben gelten dabei unverändert – der Weinkarton ersetzt nur den Umkarton, nicht Futteral, Hardcase oder Waffenkoffer.

Schritt 1: Stabile Kartons auswählen. Drei stabile, unbeschädigte Weinkartons wählen, Einlagen entfernen und Aufdrucke neutral überkleben.
Schritt 2: Passende Länge vorbereiten. Verbindungsseiten öffnen und die Kartons mit ausreichend Überlappung zusammenfügen – Innenlänge plus Platz für Polsterung.
Schritt 3: Übergänge verstärken. Beide Verbindungen mit Kartonstreifen verstärken und mit starkem Paketband rundum fixieren.
Schritt 4: Im Futteral polstern. Die ungeladene Waffe im Futteral oder Hardcase rundum mit Polstermaterial umhüllen.
Schritt 5: Hohlräume ausfüllen. Das gepolsterte Packstück einlegen, beide Enden und alle Zwischenräume auspolstern – kein Verrutschen.
Schritt 6: Fest verschließen und prüfen. Nähte fest verkleben, außen neutral lassen; prüfen, ob der Karton formstabil ist und innen nichts beweglich ist.

🔒 Darauf kommt es an

  • Annahmebedingung: Die Waffe liegt ungeladen im Futteral, Hardcase oder Waffenkoffer – der Weinkarton ist nur der Umkarton.
  • Annahmebedingung: Außen keine Logos, Aufdrucke oder Hinweise auf den Inhalt. Weingut- und Markenaufdrucke vollständig überkleben, zum Beispiel mit neutralem Packpapier.
  • Länge: Ab 120 cm Packstücklänge fällt der Sperrgutzuschlag an, Waffensendungen sind bis höchstens 150 cm möglich – wie im Frachtpreis-Rechner.
  • Nur trockene, unbeschädigte und feste Kartons verwenden; weiche oder feuchte Kartons aussortieren.

Anleitung zum Ausdrucken

Alle sechs Schritte auf einem Blatt – zum Speichern oder Ausdrucken.

Schematische Darstellung. Die Anleitung ist eine Empfehlung; für eine transportsichere Verpackung bleibt der Versender verantwortlich (§ 411 HGB). Sendungen, die den Annahmebedingungen nicht entsprechen, übernehmen wir nicht.

Gefahrgut 1.4S

Munition richtig verpacken

Munition ist Gefahrgut der Klasse 1 – handelsübliche Patronenmunition in der Regel der Unterklasse 1.4 mit Verträglichkeitsgruppe S; dazu zählen UN 0012 und UN 0014 sowie das Wiederladezubehör UN 0044 und UN 0055. Die Einstufung richtet sich nach dem konkreten Erzeugnis: Soweit eine Gefahrguteinstufung vorliegt, sind UN-Nummer, offizielle Benennung, Gefahrzettel sowie Mengen- und Freistellungsvoraussetzungen sendungsbezogen aus dem Merkblatt/Datenblatt und unseren Annahmebedingungen zu übernehmen. Annahmebedingung: Wir befördern Munition als voll deklarierte Gefahrgutsendung in UN-geprüfter Verpackung; die Erleichterungen für begrenzte Mengen nutzen wir nicht. Für eine solche Sendung gelten die ADR-Vorgaben:

  • UN-geprüfte Verpackung, stabil und den Inhalt sicher umschließend (nichts darf freigesetzt werden)
  • Kennzeichnung jedes Versandstücks mit Gefahrzettel 1.4S, UN-Nummer (z. B. UN 0012) und offizieller Benennung
  • Beförderungspapier mit allen gefahrgutrechtlichen Angaben – nach unseren Annahmebedingungen gut zugänglich außen am Paket angebracht
  • Munition nicht mit anderen Gefahrgutklassen und nicht mit Waffen zusammen versenden

Die vollständigen ADR-Hinweise finden Sie im Merkblatt Munition 1.4S; die dort beschriebenen Erleichterungen (1000-Punkte-Regel) gelten für die Beförderung durch uns nicht. Gewicht und Maße berechnen Sie vorab im Frachtpreis-Rechner.

Munition in festen Innenschachteln und Trays, kippsicher im Umkarton angeordnet.
Munition: Innenverpackung ohne BewegungsspielraumFeste Innenschachteln und Trays, kippsicher im Umkarton. Munition ist immer eine eigene Sendung.

Wichtig: Munition niemals mit Waffen

Munition darf nie zusammen mit einer Waffe versendet werden – ausschließlich in einer separaten Sendung. Verpackungsmängel führen zum Beförderungsausschluss: Wir nehmen die Sendung nicht an oder senden sie auf Kosten des Versenders zurück und klären den Einzelfall mit Ihnen.

Häufige Fragen

Verpackung – FAQ

Muss die Waffe entladen versendet werden?
Ja. Die Waffe muss ungeladen und gesichert sein – Magazin entfernt, Patronenlager kontrolliert, keine Munition in der Sendung. Sie wird in einem festen Hardcase, Waffenkoffer oder Futteral transportiert und zusätzlich in einen stabilen, neutralen Umkarton verpackt.
Reicht der Waffenkoffer allein als Verpackung?
Nein. Einen Waffenkoffer oder ein Futteral ohne Umverpackung nehmen wir nicht an – er muss immer zusätzlich in einem stabilen, neutralen Umkarton verpackt sein, ohne äußeren Hinweis auf den Inhalt.
Darf die Sendung außen als Waffe gekennzeichnet sein?
Nein. Keine Waffenkategorien, Logos oder Herstellerkennzeichnung außen – die Verpackung trägt keinen Hinweis auf den Inhalt.
Darf ich Waffe und Munition zusammen versenden?
Nein. Munition darf niemals zusammen mit einer Waffe versendet werden – sie ist ausschließlich in einer separaten Sendung zulässig.
Wie muss Munition (Gefahrgut der Klasse 1) verpackt und gekennzeichnet sein?
Wir befördern Munition als voll deklarierte Gefahrgutsendung in einer UN-geprüften Verpackung, die den Inhalt sicher umschließt. Gefahrzettel, UN-Nummer und offizielle Benennung richten sich sendungsbezogen nach der Einstufung des Erzeugnisses und dem Merkblatt – bei handelsüblicher Patronenmunition in der Regel 1.4S, z. B. UN 0012; ein Beförderungspapier gehört dazu.
Was passiert bei mangelhafter Verpackung?
Verpackungsmängel führen zum Beförderungsausschluss. Wir nehmen die Sendung nicht an oder senden sie auf Kosten des Versenders zurück; den Einzelfall klären wir mit Ihnen.

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