Die richtige Verpackung
So verpacken Sie Waffen und Munition sicher, fest fixiert und unauffällig – nach unseren Annahmebedingungen, dem Waffengesetz und dem ADR-Gefahrgutrecht.
So verpacken Sie richtig
Beim Waffenversand gilt: Vor der Überlassung prüft der Versender die Berechtigung des Empfängers (§ 34 Abs. 1 WaffG); wird die Waffe zur gewerbsmäßigen Beförderung übergeben, müssen die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein (§ 34 Abs. 2 WaffG). Der Versender bleibt für die Prüfung der waffenrechtlichen Berechtigung des Empfängers vor jeder Überlassung verantwortlich; OVERNIGHT.EU führt keine Berechtigungsprüfung durch und erteilt keine waffenrechtliche Freigabe. Für die Beförderung gelten unsere Sicherheits- und Annahmebedingungen – sie legen fest, wie die Sendung verpackt sein muss. Die folgenden Vorgaben fassen unsere Merkblätter zusammen.
Offizielle Merkblätter zum Download
Unsere verbindlichen Versand- und Gefahrgut-Vorgaben als PDF – bitte vor dem Versand lesen und einhalten.
Waffen richtig verpacken
Unsere Annahmebedingungen für Waffensendungen – Sendungen, die davon abweichen, übernehmen wir nicht:
✅ Erlaubte Verpackung
- Waffe ungeladen und gesichert: Magazin entfernt, Patronenlager kontrolliert, keine Munition in der Sendung
- Transport in einem festen Hardcase, Futteral oder Waffenkoffer
- Koffer bzw. Futteral zusätzlich in einem stabilen, neutralen Umkarton
- Kein äußerer Hinweis auf den Inhalt
🔒 Die Verpackung muss gewährleisten
- Die Waffe ist nicht zugänglich und nicht sichtbar
- Die Waffe ist fest fixiert – kein Verrutschen möglich
- Manipulationsschutz: Verschluss so ausführen, dass Öffnungs- oder Manipulationsversuche sichtbare Spuren hinterlassen
❌ Nehmen wir nicht an
- Nur im Waffenkoffer oder Futteral ohne Umverpackung
- Offene oder nur zugeklebte Plastiktaschen
- Kartonage mit Waffenkategorien, Logos oder Herstellerkennzeichnung außen
- Paket enthält zusätzlich Munition – nur in separater Sendung erlaubt




Umkarton für Langwaffen aus Weinkartons
Ein passender Umkarton für Gewehr oder Flinte muss nicht teuer sein: Aus drei stabilen Weinkartons entsteht ein langer, formstabiler Außenkarton. Die Annahmebedingungen oben gelten dabei unverändert – der Weinkarton ersetzt nur den Umkarton, nicht Futteral, Hardcase oder Waffenkoffer.






🔒 Darauf kommt es an
- Annahmebedingung: Die Waffe liegt ungeladen im Futteral, Hardcase oder Waffenkoffer – der Weinkarton ist nur der Umkarton.
- Annahmebedingung: Außen keine Logos, Aufdrucke oder Hinweise auf den Inhalt. Weingut- und Markenaufdrucke vollständig überkleben, zum Beispiel mit neutralem Packpapier.
- Länge: Ab 120 cm Packstücklänge fällt der Sperrgutzuschlag an, Waffensendungen sind bis höchstens 150 cm möglich – wie im Frachtpreis-Rechner.
- Nur trockene, unbeschädigte und feste Kartons verwenden; weiche oder feuchte Kartons aussortieren.
Anleitung zum Ausdrucken
Alle sechs Schritte auf einem Blatt – zum Speichern oder Ausdrucken.
Schematische Darstellung. Die Anleitung ist eine Empfehlung; für eine transportsichere Verpackung bleibt der Versender verantwortlich (§ 411 HGB). Sendungen, die den Annahmebedingungen nicht entsprechen, übernehmen wir nicht.
Munition richtig verpacken
Munition ist Gefahrgut der Klasse 1 – handelsübliche Patronenmunition in der Regel der Unterklasse 1.4 mit Verträglichkeitsgruppe S; dazu zählen UN 0012 und UN 0014 sowie das Wiederladezubehör UN 0044 und UN 0055. Die Einstufung richtet sich nach dem konkreten Erzeugnis: Soweit eine Gefahrguteinstufung vorliegt, sind UN-Nummer, offizielle Benennung, Gefahrzettel sowie Mengen- und Freistellungsvoraussetzungen sendungsbezogen aus dem Merkblatt/Datenblatt und unseren Annahmebedingungen zu übernehmen. Annahmebedingung: Wir befördern Munition als voll deklarierte Gefahrgutsendung in UN-geprüfter Verpackung; die Erleichterungen für begrenzte Mengen nutzen wir nicht. Für eine solche Sendung gelten die ADR-Vorgaben:
- UN-geprüfte Verpackung, stabil und den Inhalt sicher umschließend (nichts darf freigesetzt werden)
- Kennzeichnung jedes Versandstücks mit Gefahrzettel 1.4S, UN-Nummer (z. B. UN 0012) und offizieller Benennung
- Beförderungspapier mit allen gefahrgutrechtlichen Angaben – nach unseren Annahmebedingungen gut zugänglich außen am Paket angebracht
- Munition nicht mit anderen Gefahrgutklassen und nicht mit Waffen zusammen versenden
Die vollständigen ADR-Hinweise finden Sie im Merkblatt Munition 1.4S; die dort beschriebenen Erleichterungen (1000-Punkte-Regel) gelten für die Beförderung durch uns nicht. Gewicht und Maße berechnen Sie vorab im Frachtpreis-Rechner.

Wichtig: Munition niemals mit Waffen
Munition darf nie zusammen mit einer Waffe versendet werden – ausschließlich in einer separaten Sendung. Verpackungsmängel führen zum Beförderungsausschluss: Wir nehmen die Sendung nicht an oder senden sie auf Kosten des Versenders zurück und klären den Einzelfall mit Ihnen.
Verpackung – FAQ
Muss die Waffe entladen versendet werden?
Reicht der Waffenkoffer allein als Verpackung?
Darf die Sendung außen als Waffe gekennzeichnet sein?
Darf ich Waffe und Munition zusammen versenden?
Wie muss Munition (Gefahrgut der Klasse 1) verpackt und gekennzeichnet sein?
Was passiert bei mangelhafter Verpackung?
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