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Waffentransport nach Ungarn

Wir befördern Waffen nach Ungarn, sobald die Genehmigungen vorliegen. Ungarn knüpft die Berechtigung an laufende Pflichten – sie endet nicht mit der Erteilung.

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Ablauf

So läuft es – in dieser Reihenfolge

Die ungarische Polizei genehmigt nicht nur den Erwerb, sondern ausdrücklich auch die Einfuhr und die Verbringung. Beides gehört zum Verfahren.

Der Empfänger fängt an, nicht der Versender.

  1. Der Empfänger weist seine Waffengenehmigung nach – erteilt von der Polizeihauptmannschaft an seinem Wohnsitz, in Budapest von der Budapester Polizeidirektion.
  2. Er lässt Einfuhr und Verbringung genehmigen – die Genehmigungspflicht erstreckt sich ausdrücklich auf das Einführen, Ausführen und Befördern von Schusswaffen.
  3. Der Versender beantragt die deutsche Verbringungserlaubnis – sie wird nach § 29 Abs. 2 WaffG nur erteilt, wenn die ungarische Zustimmung vorliegt.
  4. Wir prüfen die Unterlagen, holen ab und stellen zu.

Das ist keine Auslegungsfrage. § 29 Abs. 2 WaffG: Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn „der andere Mitgliedstaat das Verbringen erlaubt hat oder der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates keine solche Erlaubnis erforderlich ist.“

Nach der Zustellung muss Ihr Empfänger persönlich zur Polizei. Jede neu erworbene Waffe ist dort in sein amtliches Waffenverzeichnis eintragen zu lassen – auch dann, wenn er bereits eine Genehmigung besitzt.

Ob Sie privat oder gewerblich versenden, spielt für diesen Ablauf keine Rolle – die Verbringungserlaubnis brauchen beide.

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Einstufung

Was in Ungarn genehmigungspflichtig ist

Der Umfang der ungarischen Genehmigungspflicht geht über die Waffe hinaus – und das ist der Punkt, an dem deutsche Versender am häufigsten danebenliegen:

GegenstandWas gilt
Schusswaffen der Kategorien A und Bgenehmigungspflichtig.
Waffenteilegenehmigungspflichtig.
Munition und Munitionsteilegenehmigungspflichtig. Wir befördern Munition ohnehin nicht nach Ungarn.
Schalldämpfergenehmigungspflichtig – ausdrücklich eigens genannt.
Ein-, Ausfuhr und Verbringungeigens genehmigungspflichtig, unabhängig von der Berechtigung zum Besitz.

Die Tauglichkeit ist jährlich nachzuweisen. Für sportliche Zwecke verlangt Ungarn eine sportmedizinische Tauglichkeitsbescheinigung, die jedes Jahr zu erneuern ist – ab 65 Jahren sogar halbjährlich. Dazu kommen eine amtliche Waffenprüfung und eine jährliche Schießstandgenehmigung.

Eine erteilte Genehmigung ist keine Dauerberechtigung. Weil mehrere Nachweise jährlich zu erneuern sind, kann eine formal vorhandene Genehmigung praktisch wertlos sein. Fragen Sie nach dem Datum des letzten Nachweises.

Zeitplanung

Womit Sie rechnen müssen

Der ungarische Teil hängt an der Polizeihauptmannschaft des Wohnsitzes. Weil Einfuhr und Verbringung eigens genehmigt werden, ist es nicht mit der Besitzgenehmigung getan.

Planen Sie den Versand erst, wenn die Genehmigung für die Einfuhr vorliegt – nicht ab Antragstellung.

Rechnen Sie den persönlichen Behördengang nach der Zustellung ein. Die Registrierung im Waffenverzeichnis ist Pflicht und kann nicht schriftlich erledigt werden.

Zustellung

Wohin wir zustellen

Wir stellen an die in den Genehmigungen genannte Anschrift zu – gegen Identitätsprüfung und Unterschrift. Eine abweichende Lieferadresse ist vorher zu klären.

Sagen Sie uns, was genau mitgeht. Wegen der weiten Genehmigungspflicht listen wir Waffe, Teile und Zubehör einzeln auf.

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Grenzen

Was wir nicht befördern

Kriegswaffen und Kriegsmaterial befördern wir nicht – weder nach Ungarn noch sonst wohin.

Kriegsmaterial ist auch in Ungarn einem gesonderten, hoheitlich genehmigten Verfahren vorbehalten; in Deutschland gilt dafür das Kriegswaffenkontrollgesetz. Wir bieten das nicht an – auch nicht auf Anfrage.

Munition befördern wir nicht nach Ungarn.

Munitionssendungen führen wir ausschließlich innerhalb Deutschlands und Österreichs sowie zwischen beiden Ländern aus. Waffen transportieren wir europaweit – bei Munition gelten strengere Einfuhr- und Gefahrgutvorschriften, deshalb ist der Versand auf diese beiden Länder beschränkt.

Leistung

Was wir übernehmen

  • Prüfung der vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und erkennbare Fristabläufe
  • Vorbereitung und Mitführung der Begleitdokumente
  • Verpackung nach den Anforderungen für grenzüberschreitende Waffentransporte
  • Abholung bei Ihnen und Zustellung an die nach ungarischem Recht zulässige Stelle
  • Sendungsverfolgung über den gesamten Weg

Was wir nicht übernehmen:

  • die Beantragung der Genehmigungen – sie muss vom Versender bzw. Empfänger ausgehen
  • die rechtliche Bewertung erteilter Genehmigungen; das obliegt den Behörden
  • eine Aussage darüber, ob eine Erlaubnis im Einzelfall erteilt werden wird

Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt den Transportweg und die üblichen Anforderungen. Sie ersetzt weder die Auskunft der zuständigen Behörde noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Entscheidungen der ungarischen Behörde und Ihrer deutschen Waffenbehörde. Stand: 08/2026.

Häufige Fragen

Waffentransport nach Ungarn – Ihre Fragen

Reicht der Europäische Feuerwaffenpass?

Nein. Er gilt für Reisende, die ihre Waffe selbst mitführen. Für den Versand ersetzt er die Genehmigung für Einfuhr und Verbringung nicht.

Darf ich Waffenteile oder einen Schalldämpfer beilegen?

Nur wenn die Genehmigung Ihres Empfängers sie abdeckt. Ungarn nennt Waffenteile und Schalldämpfer ausdrücklich als genehmigungspflichtig.

Was muss mein Empfänger nach der Zustellung tun?

Er muss persönlich bei der zuständigen Polizeidienststelle erscheinen und die Waffe in sein amtliches Waffenverzeichnis eintragen lassen.

Kann ich Munition mitschicken?

Nein. Munition befördern wir ausschließlich innerhalb Deutschlands und Österreichs sowie zwischen beiden Ländern.

Was ist, wenn Ungarn die Annahme verweigert?

Dann fährt die Waffe nicht einfach zurück. Auch die Rückverbringung ist erlaubnispflichtig. Deshalb prüfen wir die Unterlagen vor der Abholung.

Was ist bei Erbschaft oder Umzug?

Dafür gelten gesonderte Regelungen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas veranlassen.

Sendung nach Ungarn vorbereiten

Für Ihre Anfrage brauchen wir:

  • Waffengenehmigung des Empfängers und die Genehmigung für die Einfuhr
  • vollständige Liste des Sendungsinhalts – Waffe, Teile, Zubehör
  • Wer verkauft an wen – privat oder gewerblich, auf beiden Seiten
  • ✓ Anzahl der Waffen, Abhol- und Zustellort
  • ✓ Hinweis an den Empfänger auf die persönliche Registrierung

Damit sagen wir Ihnen, was noch fehlt – bevor Sie Zeit verlieren.

Genehmigungen liegen vor? Dann können Sie den Preis für Ihre Sendung direkt berechnen und buchen. Noch offen? Schreiben Sie uns – wir sagen Ihnen, was fehlt.

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Preis

Was der Transport nach Ungarn kostet

Waffentransport nach Ungarn ab 125,24 € – Endpreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer und Treibstoffzuschlag, für Sendungen bis 5 kg Frachtgewicht und mit Transportversicherung bis 500,00 €, bei Zustellung an eine Behörde oder einen Waffenhändler.

So setzt sich der Preis zusammen: Grundentgelt 108,90 € zuzüglich Treibstoff- und Energiezuschlag von derzeit 15,00 % (16,34 €) – zusammen 125,24 €. Ändert sich der Zuschlag, ändert sich der Endpreis.

Abgeholt wird Montag bis Freitag. Was den Preis verändert – Mehrgewicht, Zustellung an Privatpersonen, höhere Versicherungssummen, Sperrgut, festes Abholfenster – steht vollständig in der Preisübersicht aller Zielländer. Den genauen Betrag für Ihre Sendung nennt Ihnen der Rechner.

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