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Waffentransport nach Polen

Wir befördern Waffen nach Polen, sobald die Genehmigungen vorliegen. Der polnische Teil hat einen eigenen Namen – und wird regelmäßig mit einem ganz anderen Papier verwechselt.

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Ablauf

So läuft es – in dieser Reihenfolge

Wer aus einem EU-Staat eine Waffe nach Polen bringt, braucht dort eine ausdrückliche Zustimmung vor dem Transport: die uprzednia zgoda przewozowa, die vorherige Verbringungszustimmung.

Der Empfänger fängt an, nicht der Versender.

  1. Der Empfänger weist seine Waffenerlaubnis nach – das pozwolenie na broń nach dem polnischen Waffengesetz.
  2. Er beantragt die uprzednia zgoda przewozowa – beim Wojewodschafts-Polizeikommandanten (komendant wojewódzki Policji). In das Formular gehören Ausgangs- und Zielstaat, beide Parteien mit Anschrift, die Lieferanschrift, die technische Identifikation der Waffe und die Stückzahl.
  3. Der Versender beantragt die deutsche Verbringungserlaubnis – sie wird nach § 29 Abs. 2 WaffG nur erteilt, wenn die polnische Zustimmung vorliegt.
  4. Wir prüfen die Unterlagen, holen ab und stellen zu.

Das ist keine Auslegungsfrage. § 29 Abs. 2 WaffG: Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn „der andere Mitgliedstaat das Verbringen erlaubt hat oder der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates keine solche Erlaubnis erforderlich ist.“

Überprüfen Sie die Angaben im Formular, bevor es eingereicht wird. Weil die Lieferanschrift und die Waffenidentifikation darin stehen, muss beides mit unserer Sendung übereinstimmen. Eine nachträglich geänderte Adresse macht die Zustimmung unbrauchbar.

Ob Sie privat oder gewerblich versenden, spielt für diesen Ablauf keine Rolle – die Verbringungserlaubnis brauchen beide.

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Einstufung

Zwei Papiere, die oft verwechselt werden

Bei Sendungen nach Polen geht am häufigsten schief, dass das falsche Dokument besorgt wird. Diese beiden sind auseinanderzuhalten:

PapierWofür es gilt
uprzednia zgoda przewozowaDas ist unser Fall. Vorherige Zustimmung zur Verbringung aus einem EU-Staat nach Polen – erteilt vom Wojewodschafts-Polizeikommandanten.
KonsulatsbescheinigungGilt für die vorübergehende Einfuhr durch Reisende – Jagd, Sportveranstaltungen, historische Rekonstruktionen. Kostet 70 €, wird binnen 14 Tagen erteilt und ist für einen Versand nicht das richtige Papier.

Gas- und Signalwaffen gelten in Polen als Schusswaffen. Was in Deutschland als Schreckschusswaffe frei verkäuflich ist, kann in Polen erlaubnispflichtig sein. Fragen Sie uns, bevor Sie solche Waffen zur Sendung geben.

Die Zustimmung ist an eine bestimmte Sendung gebunden. Sie nennt Waffe, Stückzahl und Lieferanschrift. Wer später etwas ändert – eine zweite Waffe hinzufügt, eine andere Adresse angibt – braucht eine neue Zustimmung.

Zeitplanung

Womit Sie rechnen müssen

Die uprzednia zgoda przewozowa wird für jeden Vorgang einzeln erteilt. Bei gewerblichen Erwerbern setzt sie eine gültige Konzession voraus, deren Umfang den beabsichtigten Erwerb abdeckt.

Planen Sie den Versand erst, wenn die Zustimmung vorliegt – nicht ab Antragstellung. Wir holen nicht ab, solange sie fehlt.

Lassen Sie sich das Dokument zeigen, bevor Sie buchen. Weil Waffe und Lieferanschrift darin stehen, können wir vorab abgleichen, ob die Sendung dazu passt – das erspart Ihnen eine gescheiterte Abholung.

Zustellung

Wohin wir zustellen

Wir stellen an genau die Anschrift zu, die in der Verbringungszustimmung steht – gegen Identitätsprüfung und Unterschrift. Abweichungen sind hier nicht möglich; die Adresse ist Teil der Genehmigung.

Sagen Sie uns, ob der Empfänger privat oder gewerblich ist. Bei gewerblichen Empfängern kommt die Konzession hinzu.

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Grenzen

Was wir nicht befördern

Kriegswaffen und Kriegsmaterial befördern wir nicht – weder nach Polen noch sonst wohin.

Kriegsmaterial ist auch in Polen einem gesonderten, hoheitlich genehmigten Verfahren vorbehalten; in Deutschland gilt dafür das Kriegswaffenkontrollgesetz. Wir bieten das nicht an – auch nicht auf Anfrage.

Munition befördern wir nicht nach Polen.

Munitionssendungen führen wir ausschließlich innerhalb Deutschlands und Österreichs sowie zwischen beiden Ländern aus. Waffen transportieren wir europaweit – bei Munition gelten strengere Einfuhr- und Gefahrgutvorschriften, deshalb ist der Versand auf diese beiden Länder beschränkt.

Leistung

Was wir übernehmen

  • Prüfung der vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und erkennbare Fristabläufe
  • Vorbereitung und Mitführung der Begleitdokumente
  • Verpackung nach den Anforderungen für grenzüberschreitende Waffentransporte
  • Abholung bei Ihnen und Zustellung an die nach polnischem Recht zulässige Stelle
  • Sendungsverfolgung über den gesamten Weg

Was wir nicht übernehmen:

  • die Beantragung der Genehmigungen – sie muss vom Versender bzw. Empfänger ausgehen
  • die rechtliche Bewertung erteilter Genehmigungen; das obliegt den Behörden
  • eine Aussage darüber, ob eine Erlaubnis im Einzelfall erteilt werden wird

Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt den Transportweg und die üblichen Anforderungen. Sie ersetzt weder die Auskunft der zuständigen Behörde noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Entscheidungen der polnischen Behörde und Ihrer deutschen Waffenbehörde. Stand: 08/2026.

Häufige Fragen

Waffentransport nach Polen – Ihre Fragen

Reicht der Europäische Feuerwaffenpass?

Nein. Er gilt für Reisende, die ihre Waffe selbst mitführen. Für den Versand ersetzt er die Verbringungszustimmung nicht.

Mein Empfänger hat eine Bescheinigung vom polnischen Konsulat – reicht die?

Nein, wenn es die Bescheinigung für die vorübergehende Einfuhr ist. Die gilt für Reisende, die ihre Waffe zu Jagd oder Sport mitbringen. Für einen Versand braucht er die uprzednia zgoda przewozowa.

Wer beantragt die Verbringungszustimmung?

Der Empfänger in Polen, bei seinem Wojewodschafts-Polizeikommandanten. Wir können das nicht für ihn tun – wohl aber vorab prüfen, ob das vorliegende Dokument zu Ihrer Sendung passt.

Kann ich Munition mitschicken?

Nein. Munition befördern wir ausschließlich innerhalb Deutschlands und Österreichs sowie zwischen beiden Ländern.

Was ist, wenn Polen die Annahme verweigert?

Dann fährt die Waffe nicht einfach zurück. Auch die Rückverbringung ist erlaubnispflichtig. Deshalb prüfen wir die Unterlagen vor der Abholung.

Was ist bei Erbschaft oder Umzug?

Dafür gelten gesonderte Regelungen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas veranlassen.

Sendung nach Polen vorbereiten

Für Ihre Anfrage brauchen wir:

  • uprzednia zgoda przewozowa – die vorherige Verbringungszustimmung des Empfängers
  • ✓ die darin genannte Lieferanschrift und Waffenidentifikation
  • Wer verkauft an wen – privat oder gewerblich, auf beiden Seiten
  • ✓ Anzahl und Art der Waffen
  • ✓ Abhol- und Zustellort

Damit sagen wir Ihnen, was noch fehlt – bevor Sie Zeit verlieren.

Genehmigungen liegen vor? Dann können Sie den Preis für Ihre Sendung direkt berechnen und buchen. Noch offen? Schreiben Sie uns – wir sagen Ihnen, was fehlt.

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Preis

Was der Transport nach Polen kostet

Waffentransport nach Polen ab 208,04 € – Endpreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer und Treibstoffzuschlag, für Sendungen bis 5 kg Frachtgewicht und mit Transportversicherung bis 500,00 €, bei Zustellung an eine Behörde oder einen Waffenhändler.

So setzt sich der Preis zusammen: Grundentgelt 180,90 € zuzüglich Treibstoff- und Energiezuschlag von derzeit 15,00 % (27,14 €) – zusammen 208,04 €. Ändert sich der Zuschlag, ändert sich der Endpreis.

Abgeholt wird Montag bis Freitag. Was den Preis verändert – Mehrgewicht, Zustellung an Privatpersonen, höhere Versicherungssummen, Sperrgut, festes Abholfenster – steht vollständig in der Preisübersicht aller Zielländer. Den genauen Betrag für Ihre Sendung nennt Ihnen der Rechner.

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