Waffentransport nach Frankreich
Wir befördern Waffen nach Frankreich, sobald die Genehmigungen vorliegen. Der Ablauf hat eine feste Reihenfolge – und sie beginnt beim Empfänger.
Ablauf
So läuft es – in dieser Reihenfolge
Ein Waffentransport nach Frankreich scheitert selten am Transport. Er scheitert an der Reihenfolge der Genehmigungen.
Der Empfänger fängt an, nicht der Versender.
- Der Empfänger in Frankreich beantragt die Einfuhrgenehmigung bei seiner zuständigen Behörde und erhält ein entsprechendes Papier.
- Er stellt dieses Papier dem deutschen Versender zur Verfügung.
- Der Versender beantragt die deutsche Verbringungserlaubnis – häufig auch „Ausfuhrgenehmigung“ genannt. Sie wird nur erteilt, wenn die französische Zustimmung vorliegt.
- Wir prüfen die Unterlagen, holen ab und stellen zu. Sobald die Genehmigungen vorliegen, können Sie den Transport direkt berechnen und buchen.
Das ist keine Auslegungsfrage. § 29 Abs. 2 WaffG: Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn „der andere Mitgliedstaat das Verbringen erlaubt hat oder der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates keine solche Erlaubnis erforderlich ist.“
Ein Hinweis, der Zeit spart: Den deutschen Antrag können Sie in vielen Fällen bereits stellen, während die französische Zustimmung noch läuft – erteilt wird er erst danach. Fragen Sie Ihre Waffenbehörde, ob sie das Nachreichen zulässt. Wer beides strikt nacheinander betreibt, verliert unnötig Wochen.
Ob Sie privat oder gewerblich versenden, spielt für diesen Ablauf keine Rolle – die Verbringungserlaubnis brauchen beide.
Einstufung
Die französischen Waffenkategorien
Welche Papiere Ihr Empfänger benötigt, richtet sich nach der französischen Einstufung:
| Kategorie | Bedeutung in Frankreich |
|---|---|
| A | verboten, Ausnahmen nur im Einzelfall. A2 ist Kriegsmaterial – das befördern wir nicht (siehe unten). |
| B | erlaubnispflichtig (autorisation) |
| C | anmeldepflichtig (déclaration) |
| D | erlaubnisfrei erwerbbar |
Zwei Punkte, die regelmäßig übersehen werden:
Die deutsche und die französische Einstufung sind nicht deckungsgleich. Eine Waffe, die in Deutschland erlaubnisfrei ist, kann in Frankreich in eine höhere Kategorie fallen. Maßgeblich ist die Einstufung nach französischem Recht.
Auch bei Kategorie C ist die Einfuhr zustimmungspflichtig. Dass der Besitz dort nur anmeldepflichtig ist, bedeutet nicht, dass die Verbringung ohne Genehmigung ginge. Besitz und Verbringung folgen unterschiedlichen Regeln.
Zeitplanung
Wie lange die französische Seite braucht
Für eine autorisation der Kategorie B an eine Privatperson sieht das französische Verfahren eine Entscheidungsfrist von drei Monaten vor. Und ein Punkt, der deutsche Antragsteller regelmäßig überrascht:
Ergeht innerhalb der Frist kein Bescheid, gilt der Antrag als abgelehnt.
Behördliches Schweigen ist dort also keine stillschweigende Zustimmung, sondern das Gegenteil. Die Frist läuft zudem erst ab Eingang des vollständigen Antrags – Nachforderungen verlängern die tatsächliche Wartezeit.
Für gewerbliche Empfänger – Händler, Hersteller – gelten eigene Verfahren mit eigenen Fristen. Die Drei-Monats-Regel lässt sich darauf nicht übertragen. Nennen Sie uns den Status des Empfängers, dann sagen wir Ihnen, womit zu rechnen ist.
Planen Sie den Versand erst, wenn der Bescheid vorliegt – nicht ab Antragstellung.
Zustellung
Wohin wir zustellen dürfen
Das ist keine Frage der Genehmigung, sondern des französischen Rechts zur Übergabe:
Bei einem Erwerb zwischen Privatpersonen – auch im Fernabsatz – sind Waffen der Kategorien A, B und C in den Räumlichkeiten eines zugelassenen Waffenhändlers (armurier) auszuliefern, nicht an die Privatanschrift. Dort werden Identität und Berechtigung des Erwerbers geprüft und der Vorgang registriert.
Was das für Ihre Anfrage bedeutet: Sagen Sie uns, wer an wen verkauft. Danach richtet sich der Zustellweg. Wenn ein armurier einzuschalten ist, klären wir die Übergabestelle mit Ihnen, bevor die Sendung angelegt wird.
Grenzen
Was wir nicht befördern
Kriegswaffen und Kriegsmaterial befördern wir nicht – weder nach Frankreich noch sonst wohin.
Dazu zählt in Frankreich die Kategorie A2. Solche Beförderungen sind einem gesonderten, hoheitlich genehmigten Verfahren vorbehalten; in Deutschland gilt dafür das Kriegswaffenkontrollgesetz. Wir bieten das nicht an – auch nicht auf Anfrage.
Munition befördern wir nicht nach Frankreich.
Munitionssendungen führen wir ausschließlich innerhalb Deutschlands und Österreichs sowie zwischen beiden Ländern aus. Waffen transportieren wir europaweit – bei Munition gelten strengere Einfuhr- und Gefahrgutvorschriften, deshalb ist der Versand auf diese beiden Länder beschränkt.
Leistung
Was wir übernehmen
- Orientierung, welche Papiere für diesen Weg üblicherweise verlangt werden – und ein Blick darauf, was davon vorliegt
- Mitführung der Begleitdokumente, die Sie uns mitgeben
- Getrennter Versand der Packstücke – eigene Sendungsnummer, eigener Lauf, damit zusammengehörende Teile nicht gemeinsam abhandenkommen können
- Abholung bei Ihnen und Zustellung an die nach französischem Recht zulässige Stelle
- Sendungsverfolgung über den gesamten Weg
Was wir nicht übernehmen:
- das Verpacken – die Sendung muss fachgerecht und transportsicher verpackt bei uns eintreffen
- die Beantragung der Genehmigungen – sie muss vom Versender bzw. Empfänger ausgehen
- die rechtliche Bewertung erteilter Genehmigungen; das obliegt den Behörden
- eine Aussage darüber, ob eine Erlaubnis im Einzelfall erteilt werden wird
Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt den Transportweg und die üblichen Anforderungen. Sie ersetzt weder die Auskunft der zuständigen Behörde noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Entscheidungen der französischen Behörde und Ihrer deutschen Waffenbehörde. Stand: 08/2026.
Häufige Fragen
Waffentransport nach Frankreich – Ihre Fragen
Reicht der Europäische Feuerwaffenpass?
Was ist, wenn Frankreich die Annahme verweigert?
Mein Empfänger ist Büchsenmacher – gilt derselbe Ablauf?
Wie lange dauert die Beförderung selbst?
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Was ist bei Erbschaft oder Umzug?
Sendung nach Frankreich vorbereiten
Was wir brauchen
- Kategorie nach französischem Recht
- Wer verkauft an wen – privat oder gewerblich, auf beiden Seiten
- vorliegende Genehmigungen
- Anzahl und Art der Waffen
- Abhol- und Zustellort
Damit sagen wir Ihnen, was noch fehlt – bevor Sie Zeit verlieren.
Verpackungspflicht
Verpacken müssen Sie selbst. Wir befördern – wir verpacken nicht. Die Sendung muss fachgerecht und transportsicher verpackt bei uns eintreffen: Waffen zerlegt, nicht schussfähig und auf mindestens zwei Packstücke verteilt.
Wie es weitergeht
Genehmigungen liegen vor? Dann können Sie den Preis für Ihre Sendung direkt berechnen und buchen. Noch offen? Laden Sie Ihre Unterlagen in die Vorabprüfung – ohne Anmeldung, das Ergebnis steht meist nach ein bis zwei Minuten. Lieber persönlich? Schreiben Sie uns.
Preis
Was der Transport nach Frankreich kostet
Waffentransport nach Frankreich ab 144,79 € – Endpreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer und Treibstoffzuschlag, für Sendungen bis 5 kg Frachtgewicht und mit Transportversicherung bis 500,00 €, bei Zustellung an eine Behörde oder einen Waffenhändler.
So setzt sich der Preis zusammen: Grundentgelt 125,90 € zuzüglich Treibstoff- und Energiezuschlag von derzeit 15,00 % (18,89 €) – zusammen 144,79 €. Ändert sich der Zuschlag, ändert sich der Endpreis.
Abgeholt wird Montag bis Freitag. Was den Preis verändert – Mehrgewicht, Zustellung an Privatpersonen, höhere Versicherungssummen, Sperrgut, festes Abholfenster – steht vollständig in der Preisübersicht aller Zielländer. Den genauen Betrag für Ihre Sendung nennt Ihnen der Rechner.
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