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Waffentransport nach Frankreich

Wir befördern Waffen nach Frankreich, sobald die Genehmigungen vorliegen. Der Ablauf hat eine feste Reihenfolge – und sie beginnt beim Empfänger.

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Ablauf

So läuft es – in dieser Reihenfolge

Ein Waffentransport nach Frankreich scheitert selten am Transport. Er scheitert an der Reihenfolge der Genehmigungen.

Der Empfänger fängt an, nicht der Versender.

  1. Der Empfänger in Frankreich beantragt die Einfuhrgenehmigung bei seiner zuständigen Behörde und erhält ein entsprechendes Papier.
  2. Er stellt dieses Papier dem deutschen Versender zur Verfügung.
  3. Der Versender beantragt die deutsche Verbringungserlaubnis – häufig auch „Ausfuhrgenehmigung“ genannt. Sie wird nur erteilt, wenn die französische Zustimmung vorliegt.
  4. Wir prüfen die Unterlagen, holen ab und stellen zu. Sobald die Genehmigungen vorliegen, können Sie den Transport direkt berechnen und buchen.

Das ist keine Auslegungsfrage. § 29 Abs. 2 WaffG: Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn „der andere Mitgliedstaat das Verbringen erlaubt hat oder der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates keine solche Erlaubnis erforderlich ist.“

Ein Hinweis, der Zeit spart: Den deutschen Antrag können Sie in vielen Fällen bereits stellen, während die französische Zustimmung noch läuft – erteilt wird er erst danach. Fragen Sie Ihre Waffenbehörde, ob sie das Nachreichen zulässt. Wer beides strikt nacheinander betreibt, verliert unnötig Wochen.

Ob Sie privat oder gewerblich versenden, spielt für diesen Ablauf keine Rolle – die Verbringungserlaubnis brauchen beide.

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Einstufung

Die französischen Waffenkategorien

Welche Papiere Ihr Empfänger benötigt, richtet sich nach der französischen Einstufung:

KategorieBedeutung in Frankreich
Averboten, Ausnahmen nur im Einzelfall. A2 ist Kriegsmaterial – das befördern wir nicht (siehe unten).
Berlaubnispflichtig (autorisation)
Canmeldepflichtig (déclaration)
Derlaubnisfrei erwerbbar

Zwei Punkte, die regelmäßig übersehen werden:

Die deutsche und die französische Einstufung sind nicht deckungsgleich. Eine Waffe, die in Deutschland erlaubnisfrei ist, kann in Frankreich in eine höhere Kategorie fallen. Maßgeblich ist die Einstufung nach französischem Recht.

Auch bei Kategorie C ist die Einfuhr zustimmungspflichtig. Dass der Besitz dort nur anmeldepflichtig ist, bedeutet nicht, dass die Verbringung ohne Genehmigung ginge. Besitz und Verbringung folgen unterschiedlichen Regeln.

Zeitplanung

Wie lange die französische Seite braucht

Für eine autorisation der Kategorie B an eine Privatperson sieht das französische Verfahren eine Entscheidungsfrist von drei Monaten vor. Und ein Punkt, der deutsche Antragsteller regelmäßig überrascht:

Ergeht innerhalb der Frist kein Bescheid, gilt der Antrag als abgelehnt.

Behördliches Schweigen ist dort also keine stillschweigende Zustimmung, sondern das Gegenteil. Die Frist läuft zudem erst ab Eingang des vollständigen Antrags – Nachforderungen verlängern die tatsächliche Wartezeit.

Für gewerbliche Empfänger – Händler, Hersteller – gelten eigene Verfahren mit eigenen Fristen. Die Drei-Monats-Regel lässt sich darauf nicht übertragen. Nennen Sie uns den Status des Empfängers, dann sagen wir Ihnen, womit zu rechnen ist.

Planen Sie den Versand erst, wenn der Bescheid vorliegt – nicht ab Antragstellung.

Zustellung

Wohin wir zustellen dürfen

Das ist keine Frage der Genehmigung, sondern des französischen Rechts zur Übergabe:

Bei einem Erwerb zwischen Privatpersonen – auch im Fernabsatz – sind Waffen der Kategorien A, B und C in den Räumlichkeiten eines zugelassenen Waffenhändlers (armurier) auszuliefern, nicht an die Privatanschrift. Dort werden Identität und Berechtigung des Erwerbers geprüft und der Vorgang registriert.

Was das für Ihre Anfrage bedeutet: Sagen Sie uns, wer an wen verkauft. Danach richtet sich der Zustellweg. Wenn ein armurier einzuschalten ist, klären wir die Übergabestelle mit Ihnen, bevor die Sendung angelegt wird.

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Grenzen

Was wir nicht befördern

Kriegswaffen und Kriegsmaterial befördern wir nicht – weder nach Frankreich noch sonst wohin.

Dazu zählt in Frankreich die Kategorie A2. Solche Beförderungen sind einem gesonderten, hoheitlich genehmigten Verfahren vorbehalten; in Deutschland gilt dafür das Kriegswaffenkontrollgesetz. Wir bieten das nicht an – auch nicht auf Anfrage.

Munition befördern wir nicht nach Frankreich.

Munitionssendungen führen wir ausschließlich innerhalb Deutschlands und Österreichs sowie zwischen beiden Ländern aus. Waffen transportieren wir europaweit – bei Munition gelten strengere Einfuhr- und Gefahrgutvorschriften, deshalb ist der Versand auf diese beiden Länder beschränkt.

Leistung

Was wir übernehmen

  • Prüfung der vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und erkennbare Fristabläufe
  • Vorbereitung und Mitführung der Begleitdokumente
  • Verpackung nach den Anforderungen für grenzüberschreitende Waffentransporte
  • Abholung bei Ihnen und Zustellung an die nach französischem Recht zulässige Stelle
  • Sendungsverfolgung über den gesamten Weg

Was wir nicht übernehmen:

  • die Beantragung der Genehmigungen – sie muss vom Versender bzw. Empfänger ausgehen
  • die rechtliche Bewertung erteilter Genehmigungen; das obliegt den Behörden
  • eine Aussage darüber, ob eine Erlaubnis im Einzelfall erteilt werden wird

Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt den Transportweg und die üblichen Anforderungen. Sie ersetzt weder die Auskunft der zuständigen Behörde noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Entscheidungen der französischen Behörde und Ihrer deutschen Waffenbehörde. Stand: 08/2026.

Häufige Fragen

Waffentransport nach Frankreich – Ihre Fragen

Reicht der Europäische Feuerwaffenpass?

Nein. Er gilt für Reisende, die ihre Waffe selbst mitführen – etwa zu einem Wettkampf. Für den Versand ersetzt er die Verbringungserlaubnis nicht.

Was ist, wenn Frankreich die Annahme verweigert?

Dann fährt die Waffe nicht einfach zurück. Auch die Verbringung von Frankreich nach Deutschland ist erlaubnispflichtig. Genau deshalb prüfen wir die Unterlagen vor der Abholung.

Mein Empfänger ist Büchsenmacher – gilt derselbe Ablauf?

Die Reihenfolge bleibt: erst die französische Zustimmung, dann die deutsche Erlaubnis. Für gewerbliche Empfänger gelten aber eigene Verfahren und Fristen. Nennen Sie uns den Status des Empfängers bei der Anfrage.

Wie lange dauert die Beförderung selbst?

Der Transport ist der kürzeste Teil. Den Zeitplan bestimmen die Genehmigungen.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Dann wird nicht befördert. Wir prüfen vorher, damit das nicht erst am Abholtag auffällt.

Was ist bei Erbschaft oder Umzug?

Dafür gelten gesonderte Regelungen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas veranlassen.

Sendung nach Frankreich vorbereiten

Für Ihre Anfrage brauchen wir:

  • Kategorie nach französischem Recht
  • Wer verkauft an wen – privat oder gewerblich, auf beiden Seiten
  • vorliegende Genehmigungen
  • Anzahl und Art der Waffen
  • Abhol- und Zustellort

Damit sagen wir Ihnen, was noch fehlt – bevor Sie Zeit verlieren.

Genehmigungen liegen vor? Dann können Sie den Preis für Ihre Sendung direkt berechnen und buchen. Noch offen? Schreiben Sie uns – wir sagen Ihnen, was fehlt.

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Preis

Was der Transport nach Frankreich kostet

Waffentransport nach Frankreich ab 144,79 € – Endpreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer und Treibstoffzuschlag, für Sendungen bis 5 kg Frachtgewicht und mit Transportversicherung bis 500,00 €, bei Zustellung an eine Behörde oder einen Waffenhändler.

So setzt sich der Preis zusammen: Grundentgelt 125,90 € zuzüglich Treibstoff- und Energiezuschlag von derzeit 15,00 % (18,89 €) – zusammen 144,79 €. Ändert sich der Zuschlag, ändert sich der Endpreis.

Abgeholt wird Montag bis Freitag. Was den Preis verändert – Mehrgewicht, Zustellung an Privatpersonen, höhere Versicherungssummen, Sperrgut, festes Abholfenster – steht vollständig in der Preisübersicht aller Zielländer. Den genauen Betrag für Ihre Sendung nennt Ihnen der Rechner.

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