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Waffentransport in die Niederlande

Wir befördern Waffen in die Niederlande, sobald die Genehmigungen vorliegen. Das niederländische Recht geht dabei einen anderen Weg als das deutsche: Es verbietet Waffen grundsätzlich und lässt Ausnahmen zu.

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Ablauf

So läuft es – in dieser Reihenfolge

Zwei Genehmigungen sind auseinanderzuhalten, und sie kommen von verschiedenen Stellen: die Berechtigung des Empfängers, eine Waffe zu besitzen – und die Zustimmung zur Einfuhr.

Der Empfänger fängt an, nicht der Versender.

  1. Der Empfänger weist sein wapenverlof nach – die Besitzerlaubnis erteilt der Polizeichef seiner Region. Sie setzt ein redelijk belang voraus, ein anerkanntes Interesse wie Jagd oder Sport.
  2. Er beantragt die consent für die Einfuhr – die kommt nicht von der Polizei, sondern vom Centrale Dienst voor In- en Uitvoer (CDIU), der Zentralstelle für Ein- und Ausfuhr beim niederländischen Zoll.
  3. Der Versender beantragt die deutsche Verbringungserlaubnis – sie wird nach § 29 Abs. 2 WaffG nur erteilt, wenn die niederländische Zustimmung vorliegt.
  4. Wir prüfen die Unterlagen, holen ab und stellen zu.

Das ist keine Auslegungsfrage. § 29 Abs. 2 WaffG: Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn „der andere Mitgliedstaat das Verbringen erlaubt hat oder der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates keine solche Erlaubnis erforderlich ist.“

Der Punkt, an dem es am häufigsten klemmt: Wer nur das wapenverlof vorlegt, hat die Einfuhr noch nicht geregelt. Erlaubnis zum Besitz und Zustimmung zur Einfuhr sind in den Niederlanden zwei getrennte Vorgänge bei zwei verschiedenen Behörden. Fragen Sie Ihren Empfänger ausdrücklich nach der consent.

Ob Sie privat oder gewerblich versenden, spielt für diesen Ablauf keine Rolle – die Verbringungserlaubnis brauchen beide.

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Einstufung

Die vier niederländischen Kategorien

Die Wet wapens en munitie teilt in vier Kategorien ein – mit römischen Ziffern, nicht mit Buchstaben wie in Deutschland oder Frankreich:

KategorieBedeutung in den Niederlanden
Iverboten – unter anderem Schlagringe, Würgehölzer, Fallmesser und waffenähnliche Nachbildungen.
IInur für Behörden und zugelassene Sammler – automatische Schusswaffen. Auch Pfefferspray und Elektroschocker fallen hierunter und sind für Privatpersonen verboten.
IIIerlaubnispflichtig – Jagd- und Sportwaffen. Das ist die Kategorie, um die es bei fast jeder Sendung geht.
IVBesitz erlaubt, Führen in der Öffentlichkeit verboten – Degen, Säbel, Armbrüste und bestimmte Luftdruckwaffen.

Kategorie II überrascht deutsche Versender regelmäßig. Pfefferspray und Elektroschocker, in Deutschland teils frei erhältlich, stehen in den Niederlanden auf einer Stufe mit automatischen Waffen. Legen Sie solche Gegenstände keiner Sendung bei.

Die deutsche und die niederländische Einstufung sind nicht deckungsgleich. Maßgeblich ist allein das niederländische Recht – und dort gilt der Grundsatz umgekehrt: Erlaubt ist, was ausdrücklich zugelassen wurde.

Zeitplanung

Warum die Genehmigung schneller abläuft, als Sie denken

Ein wapenverlof gilt höchstens ein Jahr und muss danach verlängert werden. In Deutschland ist die Waffenbesitzkarte unbefristet, in Österreich zunächst fünf Jahre – in den Niederlanden ist es ein Jahr.

Für Ihre Planung heißt das: Prüfen Sie vor der Buchung, wie lange die Erlaubnis Ihres Empfängers noch läuft. Eine während des Transports ablaufende Genehmigung ist ein vermeidbares Problem.

Zum Verfahren gehören die persönliche Vorsprache bei der Polizei, ein Erhebungsbogen (WM32), drei Kontaktpersonen, bei denen die Polizei Rückfragen stellen darf, und ein geprüfter Aufbewahrungsort.

Zustellung

Wohin wir zustellen

Wir stellen an die Anschrift zu, die in den Genehmigungen steht – gegen Identitätsprüfung und Unterschrift. Weicht die Lieferanschrift von der in der consent genannten ab, klären Sie das vorher mit dem Empfänger; wir können davon nicht abweichen.

Nennen Sie uns, ob der Empfänger privat oder gewerblich ist. Ein zugelassener Händler (erkenning) unterliegt anderen Regeln als eine Privatperson mit verlof.

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Grenzen

Was wir nicht befördern

Kriegswaffen und Kriegsmaterial befördern wir nicht – weder in die Niederlande noch sonst wohin.

Dazu zählen in den Niederlanden die automatischen Schusswaffen der Kategorie II, die Behörden und zugelassenen Sammlern vorbehalten sind. In Deutschland gilt für Kriegswaffen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Wir bieten das nicht an – auch nicht auf Anfrage.

Munition befördern wir nicht in die Niederlande.

Munitionssendungen führen wir ausschließlich innerhalb Deutschlands und Österreichs sowie zwischen beiden Ländern aus. Waffen transportieren wir europaweit – bei Munition gelten strengere Einfuhr- und Gefahrgutvorschriften, deshalb ist der Versand auf diese beiden Länder beschränkt.

Leistung

Was wir übernehmen

  • Prüfung der vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und erkennbare Fristabläufe
  • Vorbereitung und Mitführung der Begleitdokumente
  • Verpackung nach den Anforderungen für grenzüberschreitende Waffentransporte
  • Abholung bei Ihnen und Zustellung an die nach niederländischem Recht zulässige Stelle
  • Sendungsverfolgung über den gesamten Weg

Was wir nicht übernehmen:

  • die Beantragung der Genehmigungen – sie muss vom Versender bzw. Empfänger ausgehen
  • die rechtliche Bewertung erteilter Genehmigungen; das obliegt den Behörden
  • eine Aussage darüber, ob eine Erlaubnis im Einzelfall erteilt werden wird

Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt den Transportweg und die üblichen Anforderungen. Sie ersetzt weder die Auskunft der zuständigen Behörde noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Entscheidungen der niederländischen Behörde und Ihrer deutschen Waffenbehörde. Stand: 08/2026.

Häufige Fragen

Waffentransport in die Niederlande – Ihre Fragen

Reicht der Europäische Feuerwaffenpass?

Nein. Er gilt für Reisende, die ihre Waffe selbst mitführen. Für den Versand ersetzt er weder die consent noch die deutsche Verbringungserlaubnis.

Mein Empfänger hat ein wapenverlof – genügt das?

Nein. Das wapenverlof erlaubt ihm den Besitz. Für die Einfuhr braucht er zusätzlich die consent der CDIU. Das sind zwei Vorgänge bei zwei Behörden.

Kann ich Pfefferspray oder einen Elektroschocker mitschicken?

Nein. Beides fällt in den Niederlanden unter Kategorie II und ist für Privatpersonen verboten – unabhängig davon, wie es in Deutschland eingestuft ist.

Kann ich Munition mitschicken?

Nein. Munition befördern wir ausschließlich innerhalb Deutschlands und Österreichs sowie zwischen beiden Ländern.

Was ist, wenn die Niederlande die Annahme verweigern?

Dann fährt die Waffe nicht einfach zurück. Auch die Rückverbringung ist erlaubnispflichtig. Genau deshalb prüfen wir die Unterlagen vor der Abholung.

Was ist bei Erbschaft oder Umzug?

Dafür gelten gesonderte Regelungen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas veranlassen.

Sendung in die Niederlande vorbereiten

Für Ihre Anfrage brauchen wir:

  • Kategorie nach niederländischem Recht (I bis IV)
  • wapenverlof des Empfängers – und wie lange es noch gilt
  • consent der CDIU für die Einfuhr
  • Wer verkauft an wen – privat oder gewerblich, auf beiden Seiten
  • ✓ Anzahl und Art der Waffen, Abhol- und Zustellort

Damit sagen wir Ihnen, was noch fehlt – bevor Sie Zeit verlieren.

Genehmigungen liegen vor? Dann können Sie den Preis für Ihre Sendung direkt berechnen und buchen. Noch offen? Schreiben Sie uns – wir sagen Ihnen, was fehlt.

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Preis

Was der Transport in die Niederlande kostet

Waffentransport in die Niederlande ab 68,89 € – Endpreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer und Treibstoffzuschlag, für Sendungen bis 5 kg Frachtgewicht und mit Transportversicherung bis 500,00 €, bei Zustellung an eine Behörde oder einen Waffenhändler.

So setzt sich der Preis zusammen: Grundentgelt 59,90 € zuzüglich Treibstoff- und Energiezuschlag von derzeit 15,00 % (8,99 €) – zusammen 68,89 €. Ändert sich der Zuschlag, ändert sich der Endpreis.

Abgeholt wird Montag bis Freitag. Was den Preis verändert – Mehrgewicht, Zustellung an Privatpersonen, höhere Versicherungssummen, Sperrgut, festes Abholfenster – steht vollständig in der Preisübersicht aller Zielländer. Den genauen Betrag für Ihre Sendung nennt Ihnen der Rechner.

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