Waffentransport nach Österreich
Wir befördern Waffen nach Österreich, sobald die Berechtigungen vorliegen. Österreich ist zugleich das einzige Zielland, in das wir auch Munition befördern.
Ablauf
So läuft es – in dieser Reihenfolge
Der Ablauf gleicht dem in andere EU-Staaten – mit einem Unterschied, der Österreich betrifft: Die Berechtigung des Empfängers hängt davon ab, in welche österreichische Kategorie die Waffe fällt, und die deckt sich nicht mit der deutschen Einteilung.
Der Empfänger fängt an, nicht der Versender.
- Der Empfänger in Österreich weist seine Berechtigung nach – je nach Kategorie durch Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Registrierung im Zentralen Waffenregister.
- Er lässt sich die Verbringung von seiner Waffenbehörde genehmigen – zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, sonst die Landespolizeidirektion.
- Der Versender beantragt die deutsche Verbringungserlaubnis – sie wird nach § 29 Abs. 2 WaffG nur erteilt, wenn Österreich das Verbringen erlaubt hat oder glaubhaft gemacht ist, dass es dort keiner Erlaubnis bedarf.
- Wir prüfen die Unterlagen, holen ab und stellen zu.
Das ist keine Auslegungsfrage. § 29 Abs. 2 WaffG: Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn „der andere Mitgliedstaat das Verbringen erlaubt hat oder der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates keine solche Erlaubnis erforderlich ist.“
Ein Punkt, der oft übersehen wird: In Österreich können zwei Genehmigungsebenen zusammentreffen – das Waffengesetz 1996 und das Außenwirtschaftsgesetz 2011. Je nach Vorgang ist neben der Waffenbehörde auch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zu befassen. Ob das Ihren Fall betrifft, sagt Ihnen die Waffenbehörde des Empfängers.
Ob Sie privat oder gewerblich versenden, spielt für diesen Ablauf keine Rolle – die Verbringungserlaubnis brauchen beide.
Einstufung
Die österreichischen Waffenkategorien
Österreich teilt Schusswaffen anders ein als Deutschland. Maßgeblich für die Berechtigung Ihres Empfängers ist ausschließlich die österreichische Einstufung:
| Kategorie | Bedeutung in Österreich |
|---|---|
| A | verbotene Waffen. Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz 1977 befördern wir nicht (siehe unten). |
| B | Faustfeuerwaffen, halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten – genehmigungspflichtig, Waffenbesitzkarte oder Waffenpass erforderlich. |
| C | Schusswaffen mit gezogenem Lauf (Büchsen) – registrierungspflichtig. |
| D | Schusswaffen mit glattem Lauf (Flinten). Die Einteilung wurde mehrfach geändert; fragen Sie im Zweifel die Waffenbehörde. |
Seit dem 28. April 2026 gilt für Kategorie B ein Mindestalter von 25 Jahren. Es wurde von 21 auf 25 angehoben. Für Kategorie C bleibt es bei 21 Jahren. Wer seine Waffenbesitzkarte vorher erhalten hat, behält sie.
Die deutsche und die österreichische Einstufung sind nicht deckungsgleich. Eine Waffe, die in Deutschland erlaubnisfrei ist, kann in Österreich in eine höhere Kategorie fallen. Maßgeblich ist das österreichische Recht.
Zeitplanung
Womit Ihr Empfänger rechnen muss
Für die Waffenbesitzkarte verlangt Österreich mehr als Deutschland: ein waffenpsychologisches Gutachten zur Verlässlichkeit (es entfällt bei gültiger Jagdkarte), den Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen und – bei österreichischen Männern – den Nachweis der Wehrtauglichkeit oder des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes.
Für Kategorie B ist zusätzlich eine Rechtfertigung glaubhaft zu machen. Neu ausgestellte Karten sind zunächst auf fünf Jahre befristet.
Planen Sie den Versand erst, wenn die Genehmigung vorliegt – nicht ab Antragstellung. Das Gutachten ist in der Praxis der Schritt, der die meiste Zeit kostet.
Zustellung
Wie wir nach Österreich führen
Jede Sendung, die wir in Österreich abholen oder dorthin bringen, läuft über unser Zentrallager in Deutschland. Der Weg ist damit lückenlos dokumentiert – von der Abholung bis zur Übergabe.
Wir stellen gegen Identitätsprüfung und Unterschrift zu. Sagen Sie uns, ob der Empfänger privat oder gewerblich ist – davon hängt ab, welche Nachweise bei der Übergabe vorzulegen sind.
Grenzen
Was wir nicht befördern
Kriegswaffen und Kriegsmaterial befördern wir nicht – weder nach Österreich noch sonst wohin.
Dazu zählt in Österreich das Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz 1977. Solche Beförderungen sind einem gesonderten, hoheitlich genehmigten Verfahren vorbehalten; in Deutschland gilt dafür das Kriegswaffenkontrollgesetz. Wir bieten das nicht an – auch nicht auf Anfrage.
Munition nach Österreich befördern wir – als einziges Zielland.
Munitionssendungen führen wir innerhalb Deutschlands und Österreichs sowie zwischen beiden Ländern aus. In alle übrigen EU-Staaten ist der Munitionsversand bei uns nicht möglich. Munition wird immer getrennt von der Waffe verpackt und befördert – nie im selben Paket.
Leistung
Was wir übernehmen
- Prüfung der vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und erkennbare Fristabläufe
- Vorbereitung und Mitführung der Begleitdokumente
- Verpackung nach den Anforderungen für grenzüberschreitende Waffentransporte
- Abholung bei Ihnen und Zustellung an die nach österreichischem Recht zulässige Stelle
- Sendungsverfolgung über den gesamten Weg
Was wir nicht übernehmen:
- die Beantragung der Genehmigungen – sie muss vom Versender bzw. Empfänger ausgehen
- die rechtliche Bewertung erteilter Genehmigungen; das obliegt den Behörden
- eine Aussage darüber, ob eine Erlaubnis im Einzelfall erteilt werden wird
Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt den Transportweg und die üblichen Anforderungen. Sie ersetzt weder die Auskunft der zuständigen Behörde noch eine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Entscheidungen der österreichischen Behörde und Ihrer deutschen Waffenbehörde. Stand: 08/2026.
Häufige Fragen
Waffentransport nach Österreich – Ihre Fragen
Reicht der Europäische Feuerwaffenpass?
Nein. Er gilt für Reisende, die ihre Waffe selbst mitführen – etwa zu einem Wettkampf oder zur Jagd. Für den Versand ersetzt er die Verbringungserlaubnis nicht.
Kann ich Munition mitschicken?
Nach Österreich ja – aber nie im selben Paket. Munition wird getrennt verpackt und getrennt befördert. In andere EU-Staaten führen wir überhaupt keine Munition.
Mein Empfänger hat eine Jagdkarte – braucht er trotzdem ein Gutachten?
Für die Waffenbesitzkarte entfällt das waffenpsychologische Gutachten bei gültiger Jagdkarte. Die übrigen Voraussetzungen bleiben.
Gilt das neue Mindestalter von 25 auch für bestehende Karten?
Die Anhebung von 21 auf 25 Jahre betrifft die Kategorie B und gilt seit dem 28. April 2026. Wer seine Karte vorher erhalten hat, behält sie. Fragen Sie im Zweifel die Waffenbehörde des Empfängers.
Was ist, wenn Österreich die Annahme verweigert?
Dann fährt die Waffe nicht einfach zurück. Auch die Verbringung von Österreich nach Deutschland ist erlaubnispflichtig. Genau deshalb prüfen wir die Unterlagen vor der Abholung.
Was ist bei Erbschaft oder Umzug?
Dafür gelten gesonderte Regelungen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas veranlassen.
Sendung nach Österreich vorbereiten
Für Ihre Anfrage brauchen wir:
- ✓ Kategorie nach österreichischem Recht
- ✓ Wer verkauft an wen – privat oder gewerblich, auf beiden Seiten
- ✓ vorliegende Berechtigungen des Empfängers
- ✓ Anzahl und Art der Waffen – und ob Munition mitgeht
- ✓ Abhol- und Zustellort
Damit sagen wir Ihnen, was noch fehlt – bevor Sie Zeit verlieren.
Genehmigungen liegen vor? Dann können Sie den Preis für Ihre Sendung direkt berechnen und buchen. Noch offen? Schreiben Sie uns – wir sagen Ihnen, was fehlt.
Preis
Was der Transport nach Österreich kostet
Waffentransport nach Österreich ab 86,14 € – Endpreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer und Treibstoffzuschlag, für Sendungen bis 5 kg Frachtgewicht und mit Transportversicherung bis 500,00 €, bei Zustellung an eine Behörde oder einen Waffenhändler.
So setzt sich der Preis zusammen: Grundentgelt 74,90 € zuzüglich Treibstoff- und Energiezuschlag von derzeit 15,00 % (11,24 €) – zusammen 86,14 €. Ändert sich der Zuschlag, ändert sich der Endpreis.
Abgeholt wird Montag bis Freitag. Was den Preis verändert – Mehrgewicht, Zustellung an Privatpersonen, höhere Versicherungssummen, Sperrgut, festes Abholfenster – steht vollständig in der Preisübersicht aller Zielländer. Den genauen Betrag für Ihre Sendung nennt Ihnen der Rechner.